Beratungswege | Sollten Sie ein bestimmtes Anliegen oder eine Frage haben, finden Sie hier die Beratungswege und Ansprechpartner für Eltern. |
Beurlaubung | Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlauben lassen möchten. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Die Klassenlehrerin kann der Beurlaubung zustimmen, wenn sich diese auf bis zu zwei Tage beläuft. Eine Beurlaubung von drei oder mehreren Tagen beantragen Sie bei der Schulleitung. Direkt vor oder nach den Ferien ist eine Beurlaubung in der Regel nicht zulässig. |
Datenschutzerklärung Homepage | Hier erhalten Sie die Datenschutzerklärung als pdf. |